Kirchengemeinde Bad Schwalbach

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Rechtliche Grundlagen

Zur besseren rechtlichen und steuerlichen Unterscheidung einer Zustiftung und einer Spende hier einige kurze Ausführungen zu den Grundlagen:

Zustiftung

Gem. § 10b Abs. 1a S. 1 EStG können Spenden in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung (sog. Zustiftung) auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem unten behandelten Spendenabzug möglich. Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehegatten einzeln zu. Soweit der Stifter die Beträge innerhalb des 10-Jahreszeitraums nicht in Abzug bringen konnte, gehen diese danach in den allgemeinen unbefristeten Spendenvortrag über.

Spende

Bei einer Spende handelt es sich um eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung an eine gemeinnützige Körperschaft wie einer Stiftung, die diese Zuwendung zeitnah für ihre satzungsmäßigen Zwecke auszugeben hat. Gem. § 10b Abs. 1 EStG können Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung an eine gemeinnützige Stiftung insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Zuwendungsgebers als Sonderausgaben abgezogen werden. Abziehbare Zuwendungen, die den oben genannten Höchstbetrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, können im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Jahren als Sonderausgaben abgezogen werden.

Quelle: Bundesverband Deutscher Stiftungen

Spenden und Zustiftungen für die AGAPE-Stiftung

In Bezug auf unsere Stiftung ist das Folgende zu ergänzen:

  • Spenden an die Stiftung sind jederzeit und in jeder Höhe möglich. Über den Betrag stellen wir gerne eine Spendenbescheinigung aus. Soweit keine explizite Verwendung genannt ist, führen wir den Betrag dem Stiftungskapital zu.
  • Summieren sich Ihre Spenden über die Jahre auf 500 €, gilt dies satzungsgemäß als Zustiftung. Sie erwerben damit auch das Recht zur Teilnahme an der Stifterversammlung

IBAN der AGAPE-Stiftung: DE14 5105 0015 0555 5551 01

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Unser Name

© Tim Marshall auf "Unsplash"Herz aus Händen

Gott ist die Liebe (AGAPE): und wer in der Liebe bleibt, der bleibt in Gott und Gott in ihm 
Die Bibel, 1.Johannesbrief 4,16


AGAPE (griechisch =„LIEBE“) ist im griechischen Original des Neuen Testaments das Wort für die Liebe, die ihren Ursprung in Gott hat. Wir nennen unsere Stiftung nach diesem Schlüsselwort der Botschaft Jesu Christi. Jesus weist uns den Weg, wie wir auf Gottes Liebe antworten können, wenn er sagt:

„Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben von ganzem Herzen, von ganzer Seele, von allen Kräften und von ganzem Gemüt, und deinen Nächsten wie dich selbst!“ 
Die Bibel: Lukas-Evangelium, Kapitel 10, Vers 27

Im Dreieck der damit umschriebenen Liebe finden wir den Schlüssel zum Geheimnis des Lebens und es ist Verheißung wie auch Anspruch für die Arbeit unserer Stiftung. Es wird gewissermaßen zum Maßstab für unser Handeln und findet daher auch seinen Ausdruck in unserem Stiftungslogo. 

Mit diesem Bezug auf die göttliche Liebe will die AGAPE-Stiftung für die Menschen in unserer Gemeinde und der Stadt Bad Schwalbach positiv und unterstützend wirken: dauerhaft, zukunftssicher, geschützt, zielorientiert und unterstützend liebevoll.

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